Nach Angaben der SAZ gibt es zum Thema Markenware bei ebay widersprüchliche Angaben:

Diverse Urteile zu diesem heiklen Thema sorgen derzeit für viel Kopfzerbrechen. Manche Hersteller verbieten vertraglich ihren Handelskunden solche Geschäfte. Während die Landgerichte München und Mannheim eine derartige Vertragsklausel für rechtswirksam befanden, kam das LG Berlin im Fall Scout zu einem gegensätzlichen Urteil.

Die Chancen von Ebay sind für Einzelhändler verlockend. Nach eigenen Angaben betrug der Gesamtwert aller online verkauften Waren in den letzten zehn Jahren 42 Mrd. EUR. Hersteller sehen diesen Vertriebsweg jedoch kritisch, viele untersagen vertraglich einen Verkauf ihrer Produkte über Internet-Aukionsplattformen.

Ihre Argumente: Die Aufmachung dieser Internetseiten bis hin zur Präsentation ist Markenartikeln nicht angemessen, Image und Markenwert würden darunter leiden.

Ferner fehlt oft die Beratung. Eine Versteigerung ist nicht geeignet für Qualitätsprodukte. Die Preisstabilität leidet unter den Dumpingangeboten in Internet-Auktionen.

Das Berliner LG gab nun einem Händler Recht, der gegen den Schulranzenherstellers Scout klagte (Az.: 16 0 729/07). Der nämlich hatte es ihm untersagt, Schulranzen über Ebay zu verkaufen.

Sein Argument: Für erklärungsbedürftige Produkte benötigen Kunden Unterstützung. Ebenfalls befürchtet der Hersteller, dass das Markenimage in Mitleidenschaft gezogen werde. Die Berliner Richter jedoch waren der Meinung, dass ein vertragliches Verbot rechtswidrig sei. Nach Ansicht des Gerichts könne der selektive Vertrieb einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Einer Änderung des Kartellrechts auf europäischer Ebene, welches derartige Vertragsklauseln ausschließen könnte, wird nicht erwartet

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Viele Beteiligte meinen nun, dass ein Urteil vom Bundesgerichtshof in dieser Angelegenheit für Rechtssicherheit sorgen könnte. Bei Ebay Deutschland ist man über die widersprüchlichen Urteile auch nicht glücklich. Dazu Pressesprecherin Maike Fuest:

“Hier wurden von den Gerichten Einzelfälle entschieden. Für Ebay selbst haben diese Urteile keine grundlegende Bedeutung.” Ihrer Meinung nach versuchen einige Hersteller, ihre selektiven Vertriebswege zu schützen.

Für “Sport & Freizeit Downstairs” (Kulmbach) ist Ebay eine Möglichkeit, um Restposten zu verkaufen. Neben einem 500qm großen Laden und einem eigenen Online-Shop wird auch Ebay seit sechs Jahren genutzt.


Quelle: SAZ, Ausgabe 10 “Ebay: Kontroverse über den “selektiven Vertrieb”

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