Amazon musste erstmals Zahlen für Deutschland vorlegen.Erste Bilanzzahlen für Deutschland:Amazon macht über 6 Mrd. EUR Umsatz

Der auch aufgrund fragwürdiger Mitarbeiterpolitik und Preispolitik in die Schlagzeilen geratene US-Versender Amazon (Seattle) hat erstmals Umsatzzahlen für Deutschland veröffentlicht – sie sind weitaus größer als Experten bisher schätzten.
Demnach steigerte der größte Versandhändler der Welt (bei einem Plus von 27% knapp 46 Mrd. EUR Umsatz in 2012) allein in Deutschland seine Erträge um 21 % auf 6,71 Mrd. EUR (für Amazon also der zweitgrößte Markt nach den USA). Zum Vergleich: In 2011 erzielte Amazon hierzulande noch 5,55 Mrd. EUR, in 2010 waren es 4,24 Mrd. EUR. Laut Bundesverband Deutscher Versandhandel deckt Amazon damit über 20% (!) des gesamten deutschen Distanzhandels ab, der in 2012 bei 27,5 Mrd. EUR läge.
Derzeit betreibt Amazon in Deutschland acht Distributionszentren – weitere Ausbaupläne und Investitionen wurden angekündigt. 2,7 Millionen Produkte verschickt Amazon allein in Deutschland an einem Toptag – 112.500 pro Stunde,
1.875 pro Minute. Die Kehrseite: 25 Kilometer müssten Lagermitarbeiter laut Berichten pro Schicht zurücklegen – Scanner würden die Anzahl und Länge der Schritte aufzeichnen.
Trotz der gigantischen Wachstumszahlen sprang Ende 2012 (aus steuerlichen Gründen?) ein Nettoverlust von 29 Mio. EUR heraus – im Jahr 2011 wurde noch ein Gewinn von 484 Mio. EUR verbucht. Diese Zahlen stammen aus einem

[ad#ad-1]Jahresbericht, den Amazon der amerikanischen Börsenaufsicht SEC einreichen musste. Versteuern lässt sich Amazon seine deutschen Milliarden-Umsätze übrigens in Luxemburg. Amazon-Deutschland-Chef Ralf Kleber wehrte sich bei „Bild” wegen der Vorwürfe u.a. mit den Worten: „Wir zahlen alle Steuern, die wir zahlen müssen.”

Kartellamt hat zwei im Fokus

Nicht nur gegen Asics (Neuss) hat das Bundeskartellamt (Bonn) ein Verfahren eingeleitet, sondern auch gegen Adidas (Herzogenaurach). Das heiße Thema: selektive Vertriebsrichtlinien. „Während im Asics-Verfahren die kartellrechtliche Zulässigkeit eines generellen Verbots elektronischer Marktplätze geprüft wird, geht es im Adidas-Verfahren um das Verbot des Verkaufs über offene elektronische Marktplätze”, präzisierte ein Sprecher des Bundeskartellamts. Beide „Pilotverfahren” sollen „im laufenden Jahr” abgeschlossen werden – sie könnten für alle weiteren Lieferanten, die sich derzeit ebenfalls selektiv ausrichten, wegweisend sein.

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