Nicht immer verläuft der Urlaub so wie man ihn sich vorgestellt hat oder wie ihn der Reiseveranstalter präsentiert hatte.

Laut einem Ratgeber der ARD sind folgende Mängel nur als gering anzusehen, wobei die Grenze fließend verläuft.
Der Reisende muss demnach gewisse Umstände hinnehmen, die nicht in der Sphäre des Reiseveranstalters liegen und mit deren möglichem Eintreten auch im Alltagsleben vernünftiger Weise gerechnet werden muss.

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Ein geringfügiger Reisemangel liegt insbesondere vor bei:

  • kurzfristigem Lärm im Hotel
  • kurzfristigem Streik des Hotelpersonals
  • Ausfall der Dusche im Hotel bei ansonsten funktionierendem fließenden Heiß- und Kaltwassers
  • einmaligem oder jedenfalls nur selten als Ausnahme auftretendem Mangel im Hotelservice
  • gelegentlichem Ausfall der Fahrstühle, es sei denn , das Hotel wurde als für Rollstuhlfahrer besonders geeignet angepriesen.
  • kurze Unterbrechung von Strom und Wasser
  • geringfügige Verunreinigungen am Strand
  • Verspätungen beim Abflug bei Eintritt einer an sich schwerwiegenden Störung unmittelbar vor Reiseende

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